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Krankenhaus und Abrechnung mit der Krankenversicherung
Ein Krankenhaus ist eine Einrichtung, in der durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung die Krankheiten, Leiden oder körperlichen Schäden festgestellt und geheilt oder gelindert werden. Auch Geburtshilfe und Sterbebegleitung rechnen zu den Aufgaben eines Krankenhauses.
Rechtlich wird unter einem Krankenhaus ein Betrieb im Sinne des deutschen Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) verstanden, in dem die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können. Die Abrechnung der Kosten eines Krankenhausaufenthaltes erfolgt i.d.R. über eine Gesetzliche Krankenkasse oder eine Private Krankenversicherung.
Das moderne Krankenhaus ist ein Dienstleistungsanbieter im Sektor Gesundheitswesen.
Deren Aufgaben umfassen folgende Bereiche :
- Notfallbehandlung
- vollstationäre/teilstationäre Behandlungen
- vorstationäre/nachstationäre Behandlungen
- ambulante Behandlungen
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