Ablehnung des Antrags bei einer PKV

 

Ablehnung des Antrags bei einer Privaten Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung hat die Möglichkeit einen Antrag auf Krankenversicherung anzunehmen oder kann ihn auch ablehnen.
Die Hauptgründe für die Ablehnung eines Krankenversicherungsantrags sind:
· fehlende Versicherungsfähigkeit
· unversicherbares "Risiko" (z.B. Gesundheitsfragen)

Die PKV informiert den Antragsteller, wenn der Antrag nicht angenommen werden kann. Die Ablehnung muß nicht begründet werden.
Wenn die Private Krankenversicherung (PKV) nicht innerhalb der Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß sie den Antrag angenommen und der Vertrag geschlossen ist, gilt der Antrag als abgelehnt.
Ein Antrag kann nur so angenommen werden, wie er gestellt wurde. Die Vereinbarung von Besonderen Bedingungen bedeutet: Ablehnung des Antrages verbunden mit einem Angebot der Krankenversicherung an den Interessenten.

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