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Bindefrist in der Privaten Krankenversicherung
Während der Bindefrist (in der Regel sechs Wochen) hat die Private Krankenversicherung (PKV) die Möglichkeit, einen Antrag zu prüfen.
In dieser Zeit kann die Krankenversicherung den Vertrag schließen, nach diesem Zeitraum ist der Antragssteller nicht mehr an den Vertrag gebunden.
Der Antragsteller kann während der Bindefrist Zeitraums weder beanstanden, daß über den Antrag noch nicht entschieden wurde, noch vom Antrag zurücktreten.
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