Wahlleistungen in der GKV - PKV |
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Wahlleistungen in der KrankenversicherungWahlleistungen können vom Patienten zusätzlich mit dem Krankenhaus vereinbart werden. Es handelt sich hierbei um Leistungen, die nicht im allgemeinen Pflegesatz enthalten sind. Ärztliche Wahlleistungen sind privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt bzw. den Arzt nach Wahl. Zu den nichtärztlichen Wahlleistungen zählen Ein- oder Zweibettzimmer, Sanitärzelle, Auswahlmenü, Bereitstellung eines Fernsehers, Telefon. |