Schweigepflicht |
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Schweigepflicht bei der Privaten KrankenversicherungWegen möglicherweise notwendiger Überprüfungen des Antrags (z.B. Überprüfung der Gesundheitsfragen) und im Schadensfall müssen der Antragsteller und die zu versichernden volljährigen Personen die behandelnden Ärzte und die Gesetzliche Krankenkasse, bei der sie bislang versichert waren, von der Schweigepflicht entbinden. Ohne die Entbindung von der Schweigepflicht kann kein Antrag bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) angenommen werden. |