Schweigepflicht

 

Schweigepflicht bei der Privaten Krankenversicherung

Wegen möglicherweise notwendiger Überprüfungen des Antrags (z.B. Überprüfung der Gesundheitsfragen) und im Schadensfall müssen der Antragsteller und die zu versichernden volljährigen Personen die behandelnden Ärzte und die Gesetzliche Krankenkasse, bei der sie bislang versichert waren, von der Schweigepflicht entbinden. Ohne die Entbindung von der Schweigepflicht kann kein Antrag bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) angenommen werden.

 
PKV-1x1
PKV Online Rechner
Service Hotline
PKV Hotline 9ct/minPKV Kontakt
Anzeigen