Scheidungsvoraussetzung

 

Voraussetzung für eine Ehescheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und wenn eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist.
Eine Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr, wenn die Ehegatten jegliche eheliche Beziehung beendet haben. Wenn ein Ehegatte die Ehe fortsetzen will, kann die Ehe dennoch gescheitert sein. Auf die Gründe für die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft kommt es nicht an. Insbesondere kommt es nicht auf ein Verschulden an.
Die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt durch räumliche Trennung der Eheleute. Grundsätzlich ist Voraussetzung für eine Scheidung, dass die Eheleute vor Stellung des Scheidungsantrages mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Wenn mindestens einer der Eheleute die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft ablehnt, ist die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten sein..

 
PKV-1x1
PKV Online Rechner
Service Hotline
PKV Hotline 9ct/minPKV Kontakt
Anzeigen