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Rehabilitation und Erstattung Krankenversicherung
Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. Kuren, Sanatoriumsaufenthalt) werden in der Regel von den Rentenversicherungsträgern BfA und LVA sowie den Berufsgenossenschaften übernommen. Ein Übergangsgeld wird während der Rehabilitation von den Trägern als Lohnersatz gewährt.
Von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als auch von den Privaten Krankenversicherungen (PKV) wird hier i.d.R. keine Leistung übernommen, was für einen Arbeitnehmer kein Problem darstellt, da er i.d.R. Anspruch auf die Leistungen der BFA/LVA durch seine eingezahlten Beiträge hat. Für Selbständige kann es hier zu einer Versorgungslücke kommen, da diese u.U. keine Beiträge in die BFA/LVA einzahlen und damit auch keinen Anspruch auf Erstattung von Rehabilitationsmaßnahmen haben.
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