Soziale Marktwirtschaft

 

Ordnungsprinzipien einer sozialen Marktwirtschaft und Krankenversicherung

Der Begriff Soziale Marktwirtschaft wurde 1947 von dem Ökonomen Alfred Müller-Armack geprägt. Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird diesem Begriff zugeordnet.
Die soziale Marktwirtschaft wurde in den 50er Jahren unter Konrad Adenauers Regierung durch den ersten Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard als Alternative zu dem von der SPD geforderten Sozialismus entworfen.
Ziel ist die Vereinbarkeit größtmöglicher Freiheit mit sozialer Gerechtigkeit, also eine Marktwirtschaft, bei der der Staat mit einem Sozialstaat aushilft.
Ordnungsprinzipien sind:

- Individualprinzip
- Rationalitätsprinzip
- Prinzip der individuellen Freiheit
- Rechtsprinzip von Freiheit und Gleichheit (Rechtsstaatprinzip)
- Prinzip der sozialen Gerechtigkeit
- Prinzip der Konsumentensouveränität
- Prinzip der Wettbewerbsordnung
- Prinzip der Erhaltung der Umwelt

Das zweigegliederte Krankenversicherungssystem von Privater Krankenversicherung und Gesetzlicher Krankenkasse in Deutschland trägt diesem Prinzip Rechnung.

 
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