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Krankheitskostenzusatzversicherung
Die Krankheitskostenzusatzversicherung ergänzt den Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Krankenversicherung, d.h. Leistungen, die von der GKV nicht gezahlt werden (durch Reformgesetze gekürzt), werden durch eine Zusatzversicherung in einer Privaten Krankenversicherung abgesichert.
Hier gibt es folgende Bereiche:
- Ambulante Zusatzversicherung
- Zahn - Zusatzversicherung
- stationäre Zusatzversicherung
- Krankentagegeld - Zusatzversicherung
- Krankenhaustagegeld - Zusatzversicherung
Hier werden Restkosten z.B. im Krankenhaus Wahlleistungen (Zuschlag für das Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer und die Kosten für die privatärztliche Behandlung) sowie die Restkosten bei ambulanter und Zahn-Behandlung, die dem Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben versichert.
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