Krankenversicherungspflicht

 

Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (nach SGB Sozialgesetzbuch V § 5) gilt für folgende Personengruppen:

  • Arbeiter und Angestellte, wenn ihr Arbeitsverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
  • Rentner
  • Studenten, Praktikanten
  • Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
  • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe beschäftigt sind (Erziehungshilfe, Fürsorgeerzieher)
  • Personen, die an Einrichtungen für Behinderte und berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen.
  • Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
  • Künstler und Publizisten

Für einen Teil dieser Personengruppen sieht der Gesetzgeber ein Befreiungsrecht von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung vor.

Zum Lexikon

 
PKV-1x1
PKV Online Rechner
Service Hotline
PKV Hotline 9ct/minPKV Kontakt
Anzeigen