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Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (nach SGB Sozialgesetzbuch V § 5) gilt für folgende Personengruppen:
- Arbeiter und Angestellte, wenn ihr Arbeitsverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
- Rentner
- Studenten, Praktikanten
- Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
- Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe beschäftigt sind (Erziehungshilfe, Fürsorgeerzieher)
- Personen, die an Einrichtungen für Behinderte und berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen.
- Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
- Künstler und Publizisten
Für einen Teil dieser Personengruppen sieht der Gesetzgeber ein Befreiungsrecht von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung vor.
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