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Private Krankenversicherung Hilfsmittel
Die Leistung der Hilfsmittel werden in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ABV's) der einzelnen PKV Gesellschaften definiert.
Eine allgemeingültige Definition für Hilfsmittel gibt es nicht. Es handelt sich In der Regel um Geräte, Vorrichtungen oder Apparate, die dem unmittelbaren Ausgleich organischer Fehler oder Schwächen dienen oder die Beschwerden und Leiden eines Kranken lindern oder das Überleben ermöglichen. Es gibt keine PKV Gesellschaft die jedes und alle Hilfsmittel leistet, da sonst die Beiträge sehr hoch wären.
Die Leistungspflicht eines Anbieters in Bezug auf bestimmte Hilfsmittel wird jeweils im Tarif genauer beschrieben. Eine unvollständige Auflistung finden sie hier: PKV Hilfmittel Übersicht
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