Gruppenversicherung in der Krankenversicherung

 

Private Krankenversicherung Gruppenversicherung

Eine Gruppenversicherung in einer Privaten Krankenversicherung kann dann abgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber oder ein Berufsverband einen Vertrag mit dem entsprechenden Anbieter geschlossen hat. Ein Arbeitgeber/Berufsverband kann nur dann einen Gruppenvertrag abschließen, wenn er die in den Richtlinien des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen festgelegten Voraussetzungen erfüllt, wie z.B. eine bestimmte festgelegte Anzahl von hauptversicherten Personen.
Ein Gruppenversicherungsvertrag bietet den Versicherungsnehmern Vergünstigungen wie z.B. einen Beitragsnachlaß.

 
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