Gerichtsstand

 

Gerichtsstand Krankenversicherung

Gerichtsstand bedeutet nach der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) grundsätzlich die örtliche, ausnahmsweise auch die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts in Zivilsachen. Es wird zwischen den allgemeinen und besonderen Gerichtsständen unterschieden.

Allgemeiner Gerichtsstand einer Person ist derjenige, der für alle Klagen gegen diese Person gilt, soweit nicht im Einzelfall ein ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt ist. Bei einer natürlichen Person wird dies durch den Wohnsitz bestimmt.

Beim besonderen Gerichtsstand gibt es für einzelne bestimmte Klagen im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Gerichtsstände, bei Unterhaltsklagen z. B. der Wohnsitz des Klägers (§§ 20-34 ZPO). Für den Kläger besteht hier die Wahl zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Gerichtsstand.

Der Gerichtsstand kann im Zusammenhang mit der Krankenversicherung, wenn es zum Rechtsstreit kommt eine Rolle spielen. Hier kann der Sitz der Krankenversicherung und der Wohnsitz des Versicherten für den Gerichtsstandeine Rolle spielen.


 

 
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