Gebührenordnung für Ärzte

 

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)und Erstattung durch die Krankenversicherung

Die Gebührenordnung für Ärzte ist eine Richtlinie für die Vergütung der Leistungen von Ärzten bei der Behandlung von Patienten, die ihre Arztrechnungen vorab selbst bezahlen, z.B. freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung, die zur Kostenerstattung optiert haben oder Versicherte einer Privaten Krankenversicherung. Hier ist festgelegt was, der Arzt für seine Leistungen berechnen darf. Der Arzt darf nur Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über diese Versorgung hinausgehen, dürfen nur berechnet werden, wenn der Patient diese Leistungen gewünscht hat (nach § 1 Abs. 2 GOÄ).
Für die Höhe der jeweiligen Gebühr werden neben der erbrachten Leistung auch die Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände bei der Ausführung der einzelnen Leistung berücksichtigt. Mithilfe von Punktwerten und -zahlen kann der Arzt alle Faktoren bewerten und mit in die Berechnung einbeziehen.
Zahnärzte haben ihre eigene Gebührenordnung (GOZ).

 
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