Eintrittsalter in der Privaten Krankenversicherung
Beim Wechsel in eine Private Krankenversicherung wird der Beitrag anhand des Eintrittsalters berechnet. Dafür wird folgende Formel angewendet:
Kalenderjahr des Versicherungsbeginns / Geburtsjahr = Eintrittsalter
Ausnahmen gibt es bei Kindern/ Jugendlichen:
Je nach Privater Krankenversicherung wird der Beitrag für Kinder und Jugendliche nicht nach dem Eintrittsalter, sondern nach der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Altersgruppe berechnet (meist 0-16 Jahre und 17-20 Jahre). Oft wird die Berechnung des ersten Erwachsenenbeitrags erst nach Vollendung des 20. Lebensjahres angesetzt.
Hinweis:
Die Festlegung der Altersgruppe und auch die Einstufung als Erwachsener kann sich je nach PKV Unternehmen unterscheiden
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