Ehescheidung Informationen zum Sorgerecht

 

Ehescheidung Informationen zum Sorgerecht

Das Sorgerecht wird in den überwiegenden Fällen der Mutter übertragen, was vom Familiengericht entschieden wird.
Hier muß sich das Gericht ausschließlich am Wohl des Kindes und dessen Beziehung zu den einzelnen Familienmitgliedern orientieren.
Ab dem 14 ten Lebensjahr haben die Kinder hier ein eigenes Mitspracherecht.
In Ausnahmefällen kann das Sorgerecht auch an beide Elternteile übertragen werden. Ein Umgangsrecht steht dem Elternteil zu, der das Sorgerecht nicht bekommen hat. Bei großen Unstimmigkeiten kann es zur Aufhebung des Sorgerechts oder Ausschluß des Umgangsrechts kommen.


 
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