Bundesknappschaft Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung
Speziell für die im Bergbau beschäftigten Arbeitnehmer war die Bundesknappschaft der Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung.
Sie war eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung, und ist im Rahmen der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Oktober 2005 zur neuen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See fusionierte.
Die knappschaftliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung firmiert auch nach der Fusion weiterhin als Knappschaft (als Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See).
Neu hinzugekommene Bereiche für die Bundesknappschaft umfassen:
Das Meldeverfahren und den Einzug von Pauschalabgaben bei allen geringfügig Beschäftigten, also die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für die sogenannten Mini-Jobs. Hier sind rd. 5,8 Mio. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse betroffen
Die Bundesknappschaft wird die für die Lohnfortzahlungsversicherung zuständige Gesetzliche Krankenkasse. Die Durchführung der Lohnausgleichsversicherung bei den geringfügig Beschäftigten gilt für alle Arbeitgeber, die weniger als 20 Beschäftigte haben.
Einzug der zweiprozentigen Pauschalsteuer in ihrer neuen Eigenschaft als Bundesfinanzbehörde für das Bundesamt für Finanzen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben umfaßt der Nachtragshaushalt für die Bundesknappschaft zusätzliche Mittel in Höhe von 88,6 Mio Euro. Für die Durchführung der neuen Aufgaben werden 1.612 Mitarbeiter benötigt.
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