Bundesärztekammer - Aufgaben und Zweck

 

Bundesärztekammer - Aufgaben und Zweck in der Krankenversicherung

Zweck der Bundesärztekammer ist der ständige Informationsaustausch unter den Ärztekammern, als auch eine Absprache ihrer Ziele im Zusammenhang mit den Privaten Krankenversicherungen sowie den Gesetzlichen Krankenkassen. Alle Landesärztekammern haben sich daher auf privatrechtlicher Grundlage zur Bundesärztekammer zusammengeschlossen. Ziel ist es, daß die Ärzte von diesem Zusammenschluß profitieren, z.B. bei der ärztlichen Weiterbildung, oder neue Entwicklungen im Bereich Gesundheitswesen, Gesundheitsreform, Leistungserbringung GKV / PKV.
Repräsentanz der gesamten deutschen Ärzteschaft ist die jährliche Hauptversammlung.

 
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