Gesetzliches Beschäftigungsverbot während dem Mutterschutz

 

Gesetzliches Beschäftigungsverbot während dem Mutterschutz / Mutterschutzfrist

Als Mutterschutz bzw. Mutterschutzfrist wird die Zeit der gesetzlichen Beschäftigungsverbote für werdende Mütter vor und nach der Entbindung bezeichnet.

Hierbei gelten folgende Beschäftigunsverbote:

1. für werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung;
2. für Wöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung.
3. Für Mütter nach Früh- und Mehrlingsgeburten wird diese Frist auf zwölf Wochen verlängert.



 
PKV-1x1
PKV Online Rechner
Service Hotline
PKV Hotline 9ct/minPKV Kontakt
Anzeigen