Beitragszuschuß für Rentner in der PKV - GKV

 

Beitragszuschuß für Rentner in der Privaten Krankenversicherung und in der Gesetzliche Krankenversicherung

Rentenbezieher, die nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, erhalten zu ihrem Beitrag für eine freiwillige Gesetzliche Krankenkasse oder eine Private Krankenversicherung einen Zuschuß. Dies gilt sowohl für Versichertenrenten (Alters-, Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente) als auch für Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Waisenrente).
Der Beitragszuschuß beträgt die Hälfte des Beitragssatzes der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aus der BfA/LVA-Rente, höchstens jedoch 50% des Beitrages zur Krankenversicherung. Der Zuschuß wird zusammen mit der Rente gezahlt.


 
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