Beendigung des Versicherungsschutzes in der PKV

 

Beendigung des Versicherungsschutzes in der Privaten Krankenversicherung

Laut § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) endet der Versicherungsschutz auch, mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses in der Privaten Krankenversicherung. Dies gilt auch für schwebende Fälle.
Hierbei bildet die Krankentagegeldversicherung der PKV eine Ausnahme.
Bei schwebenden Versicherungsfällen endet die Versicherung Tagegeld, d.h. der Versicherungsschutz endet erst 30 Tage nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses, wenn der Versicherer nach § 14 Abs. 1 der MB/KT 94 (Musterbedingungen) kündigt.
Laut Leistung : § 13, 14 und 15 der Musterbedingungen.





 
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