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Auslandsschutz Gesetzliche Krankenversicherung / Private Krankenversicherung
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse sind auf Länder im europäischen Ausland (EU) und weitere Länder beschränkt, in denen Krankenversicherungsschutz aufgrund von Regelungen über den europäischen Wirtschaftsraum bzw. aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens besteht.
Es werden nur Leistungen im Rahmen der Krankenversorgung des Gastlandes übernommen. Darüber hinaus abgerechnete Leistungen, wie z.B. privat bezahlte Ärzte oder private Krankenhausrechnungen werden nicht erstattet. Medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland sowie Überführungskosten im Todesfall werden nicht übernommen.
Daher empfiehlt es sich bei einem Auslandsaufenthalt eine Auslandskrankenversicherung über eine Private Krankenversicherung abzuschließen.
Der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung gilt im Prinzip weltweit. In Europa besteht generell Versicherungsschutz, bei einem vorübergehenden Aufenthalt in außereuropäischen Ländern während des ersten Monats ohne besondere Vereinbarung. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person eine Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate. Teilweise werden auch Tarife mit genereller Weltgeltung angeboten (z.B. wenn man längere Zeit im Ausland arbeitet).
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