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Krankenversicherung von Soldaten der Bundeswehr bei Auslandsaufenthalt
Berufs-, Zeitsoldaten sowie alle Wehrpflichtigen haben während ihrer Dienstzeit Anspruch auf die freie Heilfürsorge, d.h. sie brauchen keine Gesetzliche Krankenversicherung oder Private Krankenversicherung.
Zu Problemen kann es kommen, wenn sich der Soldat auf einem Auslandseinsatz befindet. Dort soll er möglichst Truppenärzte in Anspruch nehmen oder Ärzte und Krankenanstalten die angemessene und ortsübliche Honorare berechnen.
Falls dies nicht möglich ist kann hier eine Versorgungslücke entstehen.
Vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes ist daher zu empfehlen einen ausreichenden Versicherungsschutz bei einer Privaten Krankenversicherung gegen Krankheitsfälle abzuschließen.
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