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Arbeitsentgelt als Bezugsgröße für die Gesetzliche Krankenversicherung
Der geldliche Gegenwert (Vergütung) für eine Leistung wird im weitesten Sinne als Arbeitsentgelt bezeichnet, z.B. das Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.
Für die Sozialversicherung spielt das Arbeitsentgelt eine entscheidende Rolle, da es die Höhe der Beiträge und über den Versicherungsstatus Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet. Stellt ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung unentgeltlich oder unter der Geringfügigkeitsgrenze zur Verfügung, so wird er nicht sozialversicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenkasse.
Auszubildende sind eine Ausnahme, sie werden auch ohne ein Arbeitsentgelt zu erhalten, automatisch versicherungspflichtig in der GKV.
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