Arbeitnehmer Begriffserklärung

 

Arbeitnehmer Begriffserklärung und Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers ist gekennzeichnet durch feste Arbeitszeiten, bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. D.h. der Angestellte steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.
Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung, sofern ihr Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) von 3.937,50 EUR(2006) monatlich Brutto und 2007: 3975 EUR monatlich Brutto) liegt. Liegt sein Einkommen darüber, hat er die Wahl zwischen der freiwilligen Weiterversicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder in einer Privaten Krankenversicherung (PKV).

 
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