Arbeitgeberbescheinigung für den Wechsel in eine PKV

 

Arbeitgeberbescheinigung für den Wechsel in eine Private Krankenversicherung

Wenn ein Arbeitnehmer wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) nicht mehr pflichtversichert ist sondern freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Status) wird, erhält er von seinem Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag. Der Arbeitgeberzuschuß wird nicht mehr wie bisher vom Arbeitgeber einbehalten und an die Gesetzliche Krankenkasse(GKV) bezahlt, sondern der Arbeitgeberzuschuß wird mit dem Gehalt ausgezahlt und vom Konto des Arbeitnehmers an die Gesetzliche Krankenversicherung oder an eine Private Krankenversicherung überwiesen. Um den Arbeitgeberzuschuß für eine PKV zu erhalten, benötigt der Arbeitnehmer eine Bescheinigung von der Krankenversicherung (Arbeitgeberbescheinigung), in der die Höhe des Beitrags vermerkt ist. Außerdem wird in diesem Beleg bestätigt, daß die Leistungen der Privaten Krankenversicherung den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen und die im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegten Voraussetzungen für die Gewährung des Arbeitgeberzuschußes erfüllt sind.

 
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