Approbation Begriffserklärung |
||
Approbation im Zusammenhang mit der KrankenversicherungIm weiteren Sinne des Wortes heißt Approbation die Zulassung zum Beruf, und im engeren Sinne ist es die Bestellung zum Arzt durch die Ärztekammer, zum Apotheker oder Seelsorger. |