Approbation Begriffserklärung

 

Approbation im Zusammenhang mit der Krankenversicherung

Im weiteren Sinne des Wortes heißt Approbation die Zulassung zum Beruf, und im engeren Sinne ist es die Bestellung zum Arzt durch die Ärztekammer, zum Apotheker oder Seelsorger.
Voraussetzung zur selbständigen Ausübung des Arztberufs ist die Approbation, um als Vertragsarzt für die Gesetzlichen Krankenversicherungen tätig und mit ihnen abrechnen zu können ist noch eine weitere Zulassung notwendig.

 
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