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Äquivalenzprinzip bei der Privaten Krankenversicherung und Solidaritätsprinzip in der Gesetzlichen Krankenkasse
Das Äquivalenzprinzip beinhaltet den Grundsatz der Gleichgewichtigkeit der Prämienzahlung und der Gefahrtragungsleistung in der Individualversicherung in der PKV im Gegensatz zum Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung Gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Versicherungsbeitrag wird beim Äquivalenzprinzip unter wirtschaftlichen Aspekten anhand des individuellen Gesundheitsrisikos, das der Versicherte zu Vertragsbeginn darstellt (Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Geschlecht) und der zu erbringenden Leistung (Tarife) ermittelt.
Das Solidaritätsprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhebt den Beitrag nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten, d.h. wer ein geringes oder kein Einkommen hat zahlt entsprechend weniger, als jemand mit einem hohen Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
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