Gegenüberstellung der Leistungen GKV- PKV

 

Gegenüberstellung der Leistungen Gesetzliche Krankenkasse, Private Krankenversicherung

GKV (Leistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und nicht wählbar)

Gesetzliche - GKV Private -PKV
   

Ambulante Behandlung

  • ausschließlich zugelassene Kassenärzte Zuzahlung Praxisgebühr 10,- Euro/Quartal
  • 90% Erstattung für Heilmittel (z.B.Massagen)
  • Selbstbeteiligung 10,- € pro Verordnung
  • 90% für Hilfsmittel (Bandagen, Einlagen, usw.)
  • Selbstbeteiligung bei Medikamenten- 10% des
  • Abgabepreises, mind. 5,- €, max 10,- €
  • Brille: kein Zuschuß
  • die Zuzahlungen steigen, wenn die Kasse die Beiträge erhöht
  • Ausgabenbegrenzung durch Praxisbudget
  • 100% Erstattung Arztkosten, freie Arztwahl, keine Praxisgebühr
  • 100% Heilpraktiker
  • 100% Medikamente, Rezeptgebühr entfällt
  • 100% Kontaktlinsenerstattung
  • 100% Brillengläser, Gestell :ca.100,- €
  • keine Leistungskürzungen ohne Zustimmung möglich
  • keine Ausgabenbegrenzung
 

Zahnbehandlung/Zahnersatz

  • 100% Zahnbehandlung, Praxisgebühr
  • 10,- €/Quartal (Ausnahme: Überweisung)
  • Festzuschuß befundbezogen (außer für Implantate)
  • ab 4 Brückengliedern keine Erstattung
  • seit 1.7.05 Sonderbeitrag für Zahnersatz 0,4% ohne Arbeitgeberzuschuß
  • 100% Zahnbehandlung
  • 75-80% Zahnersatz
  • keine Einschränkung bei Materialwahl
  • Sonderbeitrag für Zahnersatz entfällt, Arbeitgeberzuschuss zum Zahntarif wie bisher
   

Stationäre Heilbehandlung

  • Einweisung nur ins nächstgelegene kostengünstigste Krankenhaus
  • keine freie Arztwahl
  • Unterbringung in allgemeiner Pflegekasse
  • Selbstbeteiligung: 10,- €/Tag max. 280,- €
  • freie Krankenhauswahl
  • freie Artzwahl (Privatarzt)
  • 1- oder 2-Bettzimmer mit eigenem Bad, TV, besserer Verpflegung und freie Besuchszeiten
  • oder Mehrbettzimmer nach Wahl
   

Krankentagegeld

  • Angestellte ab 43. Tag: max. 82,25 €
  • max. 70% vom Brutto, max. Realnetto, 7 x wöchentlich, 360 Tage im Jahr,72 Wochen lang, dann Aussteuerung
  • seit dem 1.7.05 zahlt der Arbeitnehmer das Tagegeld allein Arbeitgeberzuschuß entfällt (0,5% des Bruttolohns)
  • Angestellte ab 43. Tag: individuelle Absicherung max. 200,- €/Tag
  • max. 80 % vom Brutto
  • 7 x wöchentlich, 360 Tage im Jahr unbegrenzt,
  • Arbeitgeberzuschuß wie bisher
 
 
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