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Private Krankenversicherung -
Gesetzliche Krankenkassen
Neue Beitragsbemessungsgrenze 2016
Wir haben in Deutschland ein zweigegliedertes System der Krankenversicherungen mit Gesetzlicher Krankenkasse (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV).
Ein Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung in ein anderes PKV Unternehmen wurde seit dem 01.01.2009 erleichtert, durch die Mitnahme der Alterungsrückstellungen, was bisher nicht möglich war, und sich deshalb meist ein Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherungen nicht gelohnt hat. Jedoch sind hier auch einige Nachteile zu berücksichtigen.
Auch neu für seit dem 1. Januar 2009 ist der Wegfall des Krankentagegeldes bei den gesetzlich Versicherten Selbständigen/Freiberufler.
Es besteht die Möglichkeit dies in der GKV in gegen einen Mehrbeitrag in Form eines Wahltarifs zu versichern. Das bedeutet, dass der Versicherte eine Bindefrist von 3 Jahren an diese Kasse hat, also dann weder innerhalb der GKV noch in eine PKV wechseln kann.
In der PKV gibt es bei einigen Gesellschaften aus diesem Anlass die Möglichkeit, ein Krankentagegeld auf privater Basis abzuschließen. Wenn der Versicherungsbeginn bis zum 01.04.2009 erfolgte, entfallen die Wartezeiten und die Versicherung verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht (ordentliches Kündigungsrecht §14, MB/KT).
Thema ist die Gesundheitsreform seit 01.04.07 mit neuen Beitragsbemessungsgrenzen (ab 01.01.2016 4125 € pro Monat, 50.850,00 pro Jahr), Jahresarbeitsentgeltgrenze für die freiwillige Krankenversicherung und Veränderungen für den Wechsel in eine Private Krankenversicherung (3 Jahres Frist mit dem Stichtag 02.02.2007 bei Kündigung der GKV).
Die 3 Jahre Frist wurde durch Beschluss des Bundesgesundheitsministerium zum 31.12.2010 abgeschafft werden. Künftig soll jeder, der voraussichtlich in einem Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient, in die private Krankenversicherung wechseln können.
Das bedeutet jeder Angestellte, der mit seinem aktuellen Gehalt (inklusive aller regelmäßigen Zahlungen) mehr als 49.500 EUR verdient in die PKV wechseln kann.
Einen Krankenversicherungsvergleich von den wichtigen Privaten Krankenversicherungen am Markt mit Online Rechner und Online Abschluss und den Wechsel innerhalb der Gesetzlichen Krankenkassen können Sie sich je nach Berufsgruppe selbst erstellen.
Die meisten Bundesbürger sind in der Gesetzliche Krankenversicherung als Angestellte in der Pflichtversicherung oder in der Familienversicherung versichert. Der Beitrag wird in der Gesetzlichen Krankenkasse nach der Höhe des Bruttoeinkommens prozentual berechnet, bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2008 (Jahresarbeitsentgeltgrenze). Für einige Berufsgruppen ist es möglich in eine Private Krankenversicherung zu wechseln, dazu gehören: Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (Pflichtversicherungsgrenze), Selbständige, Freiberufler, Beamte, Beamtenanwärter, Studenten.
Es gibt seit 01.07.2007 einen neuen Basistarif, der den jetzigen Standardtarif ersetzt. Die Leistungen des Basistarifs soll dem der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Er wird sich an den Leistungen der Ersatzkrankenkassen orientieren, das betrifft die Vergütungssätze, die Krankenhausleistungen/Erstattungen und Zuzahlungen bei Medikamenten. Er soll auch für beihilfeberechtigte (Beamte, Beamtenanwärter etc.) offen stehen mit dem Anteil mit dem sich die Beihilfe nicht an den Kosten beteiligt. Also ein prozentualer Teilkostentarif abhängig von der Leistung der Beihilfe. Es sollen Selbstbeteiligungen von 300, 600, 900 ,1200 Euro jährlich gewählt werden können, um die Prämienhöhe zu beeinflussen.
Der Beitrag wird bei der Private Krankenversicherung nach dem Eintrittsalter, den gewählten Leistungen und dem Gesundheitszustand bei Eintritt berechnet. Die Leistung der PKV ist frei wählbar und kann in einigen Bereichen besser sein, als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Auch kann der Beitrag durch ein günstiges Eintrittsalter niedriger sein, als in der Gesetzlichen Krankenkasse.
Alle Versicherten in der Gesetzliche Krankenkasse, die nicht die Möglichkeit haben in eine Private Vollkrankenversicherung zu wechseln, können eine private Zusatzversicherung abschließen, um die besseren Leistungen zu erhalten.
Im § 10 Sozialgesetzbuch VSGB ist die Familienversicherung geregelt. D.h. wie sind nicht arbeitende Ehegatten und Kinder zu versichern. In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden alle Familienangehörigen (nicht arbeitende Ehegatten, Kinder) beitragsfrei zu einem Beitrag mit versichert, wenn es eine Person in der Familie mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gibt.
Der Angestellte bekommt i.d.R. 50 % Zuschuß von seinem Arbeitgeber als Arbeitgeberzuschuß zu seinem Beitrag bei der Krankenversicherung. Wenn der Hauptverdiener in der Privaten Krankenversicherung versichert ist, mit Frau und Kindern, so hat er den gleichen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuß bis zum Höchstsatz wie der Versicherte in der Gesetzlichen Krankenkasse.
Während der Zeit des Mutterschutzes (Mutterschaftsurlaub, Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsgeld) und Erziehungsurlaubs gibt es spezielle Regelungen für die Familie, da diese Zeit vom Gesetzgeber besonders geschützt wird.
Das Thema Pflege und damit die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist auch in der Privaten Krankenversicherung Vorschrift. Der Beitrag wird allerdings nicht nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, sondern nach dem Eintrittsalter wie bei der Vollkrankenversicherung berechnet. Und kann daher günstiger sein, als bei der Gesetzlichen Krankenversicherung.
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