Negativliste für Hilfsmittel

 

Negativliste für Hilfsmittel und Erstattung durch die Gesetzliche Krankenkasse

Seit dem 1.1.1990 wurden per Gesetz die Hilfsmittel aus der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) herausgenommen, die nur einen geringen therapeutischen Nutzen oder einen geringen Abgabepreis haben.

  • Hilfsmittel mit geringem Preis wie Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Augenklappen, Au-genbadewannen, Milchpumpen etc.
  • Hilfsmittel mit geringem oder umstrittenen therapeutischen Nutzen wie z.B. Bandagen ohne Verstärkungselemente, die die Gelenkbewegung einschränken.
  • Instandsetzungsarbeiten an Brillengestellen für Erwachsene. Brillenetuis auf Kassenkosten gibt es ebenfalls nicht mehr.
  • Batterien und Ladegeräte für Hörgeräte müssen Versicherte über 18 Jahre künftig ebenfalls selbst bezahlen

    Bei der Privaten Krankenversicherung ist die Erstattung von Hilfsmitteln je nach Gesellschaft in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt oder unter der Übersicht PKV Hilfsmittel nachzulesen.
 
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