Aussteuerung Tagegeld in der GKV

 

Aussteuerung Tagegeld in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Aussteuerung in der Gesetzlichen Krankenkasse bedeutet das Ende der Zahlung des Krankengeldes.
Der Beginn der Zahlung des Krankengeldes der GKV ist bei einem Angestellten i.d.R. nach 6 Wochen (wenn die Gehaltsfortzahlung vom Arbeitgeber endet) und die Zahlungsdauer für Krankengeld beträgt max.78 Wochen (inkl. der 6 Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber) für ein und dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren.
Die Zahlung von Krankengeld wird nach diesem Zeitraum beendet bzw. ausgesteuert, unabhängig davon, ob der Versicherte weiterhin arbeitsunfähig ist ober ob Rentenansprüche (Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente) von der Gesetzlichen Rentenversicherung bestehen. Hintergrund dieser Regelung ist, daß das Tagegeld nur den zeitlich begrenzten Einkommensausfall aufgrund von Arbeitsunfähigkeit abdecken soll und nicht die Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit.




 
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