Arbeitsunfähigkeit in der PKV

 

Arbeitsunfähigkeit in der Privaten Krankenversicherung

Eine völlige Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann. Die Versicherungsleistung ist an die völlige (100%ige) Arbeitsunfähigkeit gebunden. Dies betrifft auch Selbständige oder Freiberufler auch nicht mitarbeitend, leitend oder aufsichtsführend. Manche Private Krankenversicherungen (PKV) erbringen auch Leistungen für teilweise arbeitsunfähige Arbeitnehmer.
Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist auch im Sozialgesetzbuch V (SGB) geregelt, wird dort allerdings anders definiert und regelt die Arbeitsunfähigkeit für Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

 
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