Annahme eines Antrages bei der PKV

 

Annahme eines Antrages bei der Privaten Krankenversicherung

Nach Annahme eines Antrages bei der Privaten Krankenversicherung, wird dies dem Versicherten schriftlich mitgeteilt. Die Annahme bei der PKV ist unter anderem abhängig von den Gesundheitsfragen.
Lt. Paragraph 130 Abs.1 BGB ist die Annahme rechtskräftig, sobald die Annahme beim Antragsteller schriftlich zugegangen ist. Die Nachmeldefrist endet mit dem Zugang der Police beim Antragsteller.
Der Vertrag gilt als rechtskräftig geschlossen, wenn die Bindefrist abgelaufen ist und der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein (Police) entgegengenommen hat und den Erstbeitrag gezahlt hat.

 
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